Leistungen

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!

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Alten- und Krankenpflege

Hierbei erstrecken sich die Leistungen auf alle Bereiche nach dem § 37 Abs. 1 SGBV, wie Grundpflege und Behandlungspflege
Mit der Grundpflege unterstützen wir Sie oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen mit Pflegegrad bei eingeschränkter Mobilität oder Selbstständigkeit. Sie umfasst die Reinigung des Körpers durch Ganz- oder Teilwaschungen und bei wiederkehrenden Tätigkeiten in den Bereichen der Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung. Unsere Leistungen werden durch Ihre Pflegekasse finanziert.
Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören die Wundversorgung, Injektionen, RR-Messung, Katheter- und Stomaversorgung, künstliche Ernährung, Intensivpflege, Wechsel von Verbänden und Hilfe beim Umgang mit medizinischen Geräten. Die behandlungspflegerischen Maßnahmen werden immer von Ihrem behandelnden Arzt verordnet und dann bei Ihnen zu Hause durch unser qualifiziertes Pflegepersonal durchgeführt.

Hauswirtschaft

Unser Pflegeteam übernimmt in Ihrem Haushalt oder dem Haushalt Ihres Angehörigen verschiedene Aufgaben. Hierbei verfügen wir über hygienische und spezifische Kenntnisse. Gerade bei Personen mit Infektionskrankheiten ist dieses Wissen von enormer Bedeutung.
Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet:

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Reinigen der Wohnung
  • Spülen
  • Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung

Häusliche Betreuung

Für unsere Patienten steht eine 24-Stunden-Rufbereitschaft zur Verfügung! Damit Sie sich zu Hause glücklich, sicher und unabhängig fühlen. Zudem unterstützen, begleiten und aktivieren wir Sie oder Ihren Angehörigen in seinem Alltag. Fähigkeiten und Möglichkeiten werden erkannt und gefördert. Verlorengegangenes wird wiedergewonnen und gesichert. Dazu können Begleitungen zum Arzt, Einkaufen, Frisör und zu Behörden zählen. Auf individuellen Wunsch stehen auch Freizeitaktivitäten zur Verfügung.

Verhinderungspflege

Ob „Auszeit“ oder Urlaub
Unser Pflegepersonal fängt ungeplante oder geplante Ausfälle des pflegenden Angehörigen im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes (PflEG) § 45b SGB XI auf. Wir übernehmen in der Zeit der Verhinderung alle Aufgaben und Verrichtungen der Pflegeperson und schließen somit die Versorgungslücke. Der pflegende Angehörige wird entlastet und hat währenddessen eine sorglose Zeit. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie noch Fragen bezüglich der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI haben.

Entlastungsbetrag

Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI sind Sachleistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege. Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, haben einen Anspruch auf diesen Zuschuss. Der Entlastungsbetrag wird ergänzend zu den anderen Pflegezuschüssen geleistet.
Anders als das Pflegegeld wird der Entlastungsbetrag nicht auf das Konto des oder der Pflegebedürftigen überwiesen, sondern ist ähnlich den Pflegesachleistungen als Leistungsbudget zu verstehen. Es gilt das sogenannte Kostenerstattungsprinzip. Wer Quittungen zugelassener Dienstleister bei der Pflegekasse einreicht, erhält eine Erstattung aus den Entlastungsleistungen, geht aber in Vorkasse. Jährlich stehen so bis zu 1.500 Euro für Entlastungsangebote zur Verfügung.

Nicht genutzte Entlastungsleistungen aus dem Vorjahr werden immer in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen und verfallen zum 30. Juni. Gerne beraten wir Sie umfassend und unterstützen Sie, damit Sie den Zuschuss möglichst voll ausschöpfen.

Begleitung im Alltag BIV

Begleitung im Alltag

Außerklinische Intensivpflege ist für uns mehr als nur Pflege. Wir unterstützen unsere Patienten aktiv auf ihrem Weg und eröffnen ihnen durch unsere Begleitung im Alltag Freiräume und helfen so, ihre persönliche Lebensqualität zu erhöhen.

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Heimbeatmung BIV

Heimbeatmung

Als wesentlicher Bestandteil der Intensivpflege wird bei der Beatmungspflege sichergestellt, dass Betroffene optimal versorgt werden und trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen ein möglichst normales Leben führen können.

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Pflegeberatung  BIV

Pflegeberatung

Wir stehen Ihnen zur Seite und bieten individuelle Pflegeberatung nach Bedarf direkt in Ihrem Zuhause an. Unsere durchgehende, fachkundige und zuverlässige Beratung ist genau auf Ihre Anforderungen abgestimmt.

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24 Stunden Versorgung  BIV

24 Stunden Versorgung

IN DEN EIGENEN VIER WÄNDEN INDIVIDUELL VERSORGT
Mit fachkundiger Unterstützung ist Intensivpflege auch in den eigenen vier Wänden möglich. Das eigene Zuhause ist ein Ort des Wohlfühlens. Das gewohnte Umfeld trägt also grundlegend zur Verbesserung des Gesundheitszustandes bei.

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